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Verschiedene Getränkearten auf einem Blick

Wir erklären Ihnen die verschiedenen Getränkearten, mit ihren Zusammensetzungen und den Unterschiede.

Wasser

Tafelwasser

Als Tafelwasser ist kein natürliches Mineralwasser und darf verschiedene Wasserarten enthalten. Es ist kein Naturprodukt, sondern ein künstlich industriell hergestelltes Produkt, das meist aus Trinkwasser als Grundsubstanz und weiteren Zutaten besteht. Es ist keine amtliche Kennzeichnung erforderlich. Gelegentlich wird Trinkwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz entnommen und nach Maßgabe der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung Natriumchlorid und Zusatzstoffe beigefügt. Tafelwasser darf in seinem Namen weder den Begriff "natürlich" enthalten, noch einen Brunnen- oder Quellnamen tragen. Sodawasser ist eine Unterart von Tafelwasser. Es enthält mindestens 570 mg Natriumhydrogencarbonat pro Liter sowie Kohlendioxid.

Natürliches Mineralwasser

Natürliches Mineralwasser muss aus unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen stammen. Daneben muss es von ursprünglicher Reinheit sein. Seine Zusammensetzung, seine Temperatur und seine übrigen wesentlichen Merkmale bleiben im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant und das Wasser dürfen die in der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung festgelegten Grenzwerte nicht übersteigen.

Natürliches Mineralwasser muss am Quellort abgefüllt werden. Natürliches Mineralwasser muss amtlich anerkannt sein. Mit dem Namen der Quelle und dem Ort der Quellnutzung wird es vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bundesanzeiger bekanntgemacht.

Stilles Mineralwasser

Ein natürliches Mineralwasser mit geringerem, aber immer noch deutlich spürbarem Kohlensäuregehalt (4 bis 5,5 Gramm pro Liter). Deklaration und Kohlensäuregehalt von Stillen Wässern sind gesetzlich nicht vorgegeben.

Quellwasser

Die Anforderungen an die Inhaltsstoffe sind im Vergleich zum natürlichen Mineralwasser geringer. Quellwasser ist Wasser, das seinen Ursprung in unterirdischen Wasservorkommen hat und aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen worden ist. Die gesetzlichen Anforderungen an Quellwasser werden durch die Mineral- und Tafelwasserverordnung geregelt. Das Quellwasser hat in seiner Zusammensetzung allen Kriterien zu genügen, die für Trinkwasser vorgeschrieben sind. Es darf nicht chemisch oder durch Filtertechnik aufbereitet werden.

Heilwasser

Heilwasser ist bereits von seinem Ursprung her rein, entstammt unterirdischen Wasservorkommen, wird direkt am Quellort abgefüllt und hat einen natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen. Heilwasser gehört zu den ältesten Naturheilmitteln. Heilwasser besitzt auf Grund seiner Mineralstoffe und Spurenelemente heilende, lindernde und vorbeugende Wirkung. Seine Wirksamkeit ist wissenschaftlich nachgewiesen und durch die amtliche Zulassung bestätigt. Es zählt deshalb nicht zu den Lebensmitteln sondern gilt als Arzneimittel. Die Zulassung unterliegt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Berlin. Da es sich um mild wirkende Naturheilmittel handelt, sind fast alle Heilwässer auch für den dauernden Gebrauch geeignet und bedürfen nicht grundsätzlich einer Verschreibung durch den Arzt. Ein Heilwasser kann innerlich für Trinkkuren bzw. äußerlich für medizinische Bäder angewendet werden.

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Fruchtsaft

Fruchtsäfte werden entweder aus Fruchtsaftkonzentrat oder aus Direktsaft zubereitet. Beide haben 100 % Fruchtanteil. Es darf kein Zucker, Aromen, Konservierungsstoffe und keine Farbstoffe hinzugefügt werden. Am liebsten wird in Deutschland Apfelsaft und Orangensaft getrunken.

Heimische Obstsorten werden oft als Direktsaft verarbeitet. Nach dem Pressen wird der Saft sofort abgefüllt oder für die spätere Abfüllung steril in Tanks zwischengelagert. Wird Fruchtsaftkonzentrat verwendet, darf nur so viel Wasser zugesetzt werden, wie zuvor unter Vakuum-Bedingungen entzogen wurde. Vorteile für die Hersteller sind höhere Lagerkapazitäten. Konzentrate werden gerne bei Früchten aus Übersee verwendet, die somit nicht aufwändig und teuer als Früchte über die weiten Entfernungen transportiert werden müssen.

Fruchtsaftgetränke

Bei Fruchtsaftgetränken sind neben einer kleinen Menge Fruchtsaft Trinkwasser, natürliche Fruchtaromen, Zucker und weitere Lebensmittelzusatzstoffe. Der Mindestfruchtgehalt muss auf dem Etikett angegeben werden. Dieser hängt ab von der Fruchtart.

Fruchtsaftgetränke aus Kernobst oder Trauben oder Mischungen daraus enthalten mindestens 30 % Fruchtsaftanteil. Fruchtsaftgetränke aus Zitrusfrüchten oder Mischungen aus Zitrusfrüchten müssen mindestens 6 % Zitrussäfte enthalten. Fruchtsaftgetränke aus anderen Obstsäften, zum Beispiel Ananas-, Passionsfrucht (Maracuja-), schwarzer Johannisbeer-, Sauerkirschsaft, enthalten mindestens 10 % Saft einer einzelnen Fruchtart oder ein Gemisch dieser Säfte.

Fruchtnektar

Es gibt einige Früchte, die von Natur aus so viel Fruchtsäure und Fruchtfleisch haben, dass sie mit Wasser und Zucker gemischt werden müssen, um einen trinkbaren Geschmack zu erreichen. In verschiedenen Gesetzen und Verordnungen ist der Mindestfruchtgehalt, der je nach Fruchtart zwischen 25 und 50 Prozent liegt, geregelt. Bei einer Apfelsaftschorle beträgt der geforderte Mindestgehalt 50 % Apfelsaft. Orangennektar und Pfirsichnektar muss mindestens 50% Fruchtgehalt haben, damit er sich Nektar nennen darf. Ein Sauerkirschnektar muss 30%, ein Aprikosennektar 40% und ein Johannisbeernektar mindestens 25% Fruchtgehalt haben. Fruchtnektar darf bis zu 20 Prozent Zucker zugesetzt werden.

Bei Früchten, aus denen kein Saft gewonnen werden kann, wird Fruchtmark mit Wasser verdünnt, damit es flüssig wird. Bananennektar gehört als Beispiel dazu. Es wird aus Fruchtmark von Bananen hergestellt, dem Wasser und Zucker zugesetzt werden. Meist wird eine geringe Menge Zitronensaft hinzugefügt, um den Geschmack zu verbessern und eine Bräunung durch Oxidation zu verhindern. Der Fruchtanteil liegt gewöhnlich bei etwa 25 Prozent.

Fruchtschorle

Eine Fruchtschorle, die auch Fruchtsaftschorle oder Saftschorle genannt wird, ist eine Mischung aus Mineralwasser und Fruchtsaft. Normalerweise wird kohlensäurehaltiges Mineralwasser benutzt. Der Wasseranteil liegt üblicherweise bei zwischen 40 bis 60 Prozent. Besonders beliebt ist Apfelsaftschorle. Besonders oft werden auch andere süße Fruchtsorten als Schorle verdünnt, wie beispielsweise die Kirschsaftschorle. In Österreich und der Schweiz wird oft der Begriff Gespritzte Fruchtsäfte verwendet.

Erfrischungsgetränke

Erfrischungsgetränke sind meist kohlensäurehaltige Kaltgetränke mit oder ohne Zuckerzusatz. Außerdem können Fruchtbestandteile, Fruchtsaft, Aromen, Mineralstoffe und Vitamine enthalten sein. Zu den Erfrischungsgetränken zählen Fruchtsaftgetränke, Fruchtschorlen, Limonaden und Brausen.

Limonade

Limonaden, die umgangssprachlich auch oft Limo genannt werden, werden hergestellt aus Aromaextrakte und/oder natürliche Aromastoffe sowie in der Regel Zitronensäure, Trinkwasser, natürliches Mineralwasser, Quell- und/oder Tafelwasser. Sie weisen einen Zuckergehalt von mindestens 7 Prozent auf, eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Bei brennwertverminderten Limonaden wird der Zucker ganz oder teilweise durch Süßstoffe ersetzt. Zu den Limonaden gehören auch die koffeinhaltigen Colagetränke und die meisten Energy-Drinks. Oft werden Limonaden mit anderen Getränken gemischt.

Light-Getränke

Light-Getränke enthalten statt Zucker Süßstoffe oder Zuckeraustauschstoffe. Die Getränke sind kalorienärmer als die gezuckerten Varianten. Manche davon sind sogar kalorienfrei. Es wurden einige Studien veröffentlicht, die bei Anhängern von Light-Getränken ein höheres Risiko für Gefässleiden und anderen Krankheiten feststellen konnten. Daneben legten die Testpersonen der Studie deutlich an Körpergewicht zu.

Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke

Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke enthalten zusätzlich Koffein und wirken somit anregend. Koffein bei koffeinhaltigen Limonaden in einem Anteil von mindestens 65 Milligramm pro Liter und höchstens 250 Milligramm pro Liter. Sie enthalten auch ortho-Phosphorsäure und Zucker, das bei übermäßigem Konsum ungesund ist.

Brausen

Brausen sind kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke, die sich von Fruchtsaftgetränken, Fruchtschorlen und Limonaden dadurch unterscheiden, dass sie naturidentische und/oder künstliche Aromastoffe und/oder Farbstoffe enthalten. Brausepulver in Tütchen oder in gepressten Würfeln wird in den Hauptsorten Cola, Himbeere, Orange, Zitrone und Waldmeister angeboten.

Sportgetränke

Sportgetränke sind Erfrischungsgetränke, die mit Mineralstoffen sowie Vitaminen angereichert sind. Sie sollen einen erhöhten Flüssigkeits- und Nährstoffbedarf bei körperlicher Anstrengung ausgleichen. Zum Teil sind Sportlergetränke auch isotonische Getränke, das heißt, die Konzentration der gelösten Teilchen entspricht der des Blutes, wodurch die Flüssigkeit schnell vom Körper aufgenommen werden soll. Die Eignung mancher dieser isotonischen Getränke für den Sport, insbesondere solcher mit hohem Zuckergehalt und Coffeinzusatz, ist umstritten.

Energy Drinks

Energy Drinks sind Erfrischungsgetränke, die anregende Zusatzstoffe wie Taurin, Guarana, Koffein oder Ginseng enthalten. Sie können mehr als 250 mg Koffein je Liter enthalten. Vor gesundheitlichen Risiken beim Konsum größerer Mengen wird gewarnt.

Eistee-Getränke

Eistee ist ein Erfrischungsgetränk mit natürlichen Tee-Auszügen. Es gibt Getränke auf der Basis von schwarzem Tee und koffeinfreiem Früchtetee. Hinzu kommen verschiedene Zuckerarten oder Süßstoffe, in der Regel auch noch Aromen, Säuerungsmittel, Fruchtkonzentrate oder Fruchtsäfte. Wird Fruchtsaft zugesetzt, so muss der Gehalt angegeben werden. Eistee wird häufig mit einer Scheibe Zitrone oder Pfefferminze sowie einigen Eiswürfeln serviert, damit er kühl bleibt. Industriell hergestellter Eistee beinhaltet meist Zucker und Zitronensäure in größeren Mengen, das wiederum nach Studien zu Zahnschäden führen kann.

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